Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht legt Rechtsanwalt Thomas Koch besonderen Wert auf die Beachtung der neusten Rechtsprechung.

 

Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel durch die aktuelle Rechtsprechung der einzelnen Arbeitsgerichte.

 

Gleichzeitig ist das Arbeitsrecht das wohl wichtigste Rechtsgebiet des Alltages, denn mehr als 40 Millionen Bürger stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Arbeitsrecht tangiert das Existentielle, denn regelmäßig ist es die Erwerbstätigkeit, die eine Gewähr für unsere Lebensgrundlagen schafft!

 

Sie profitieren einerseits vom aktuellen Informationsstand von Rechtsanwalt Thomas Koch sowie seiner mehr als 25-jährigen Erfahrung in Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

 

Wie können wir Sie unterstützen? Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine E-Mail an: rae.koch@t-online.de