Verfall des Urlaubsanspruches
Auch unter Einbeziehung der geänderten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – verfällt der Urlaubsanspruch von langzeiterkrankten Mitarbeitern 15 Monate
nach Ablauf des Urlaubsjahres. Zunächst ist davon auszugehen, dass auch unter Einbeziehung der arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung des EuGH Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen ist.
Grundsätzlich erlischt damit der Urlaubsanspruch mit dem Ende des Kalenderjahres. Dies gilt dann nicht, wenn es Hinderungsgründe dafür gab, den Urlaub nicht im laufenden Kalenderjahr in Anspruch
zu nehmen. Ein Fall hierfür ist die langandauernde Arbeitsunfähigkeit. Mit Ablauf des Übertragungszeitraumes, also des 31.03. des Folgejahres geht der Urlaubsanspruch unter, hierbei ist aber die
europarechtliche Rechtsprechung zu berücksichtigen, bei langandauernden Erkrankungen ist der Übertragungszeitraum für den Urlaubsanspruch auf einen Zeitraum
von 15 Monaten festzusetzen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Urlaubsjahres zu laufen. (LAG Schleswig-Holstein v. 02.12.2015, Az: 3 Sa 218/15)
Aufhebungsverträge regelmäßig wirksam
Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages ist wegen einer Drohung kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Soweit der Arbeitgeber zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages dem Mitarbeiter darlegt, dass mit einer Strafanzeige gerechnet werden kann oder aber mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung ist dieses nicht grundsätzlich unwirksam. Maßgebend ist, ob ein verständiger Arbeitgeber eine solche Strafanzeige ernsthaft in Erwägung gezogen hätte. Dieses bedeutet, dass bei schweren Vorwürfen seitens des Arbeitgebers ein Aufhebungsvertrag auch dann wirksam ist, wenn der Arbeitgeber zuvor dem Mitarbeiter mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung oder einer Strafanzeige gedroht hat. (LAG Rheinland-Pfalz v. 28.01.2016, Az: 5 Sa 398/15)
Mindestlohn mit Anrechnung von Sonderzahlungen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld kann anteilig auf den Mindestlohn berechnet werden, dabei ist es egal, ob der Urlaub tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Das BAG entschied positiv über die Zulässigkeit der Änderung von vertraglichen Fälligkeitsbestimmungen durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Dabei muss die Änderung für eine Vielzahl von Arbeitsverträgen - kollektiver Tatbestand – festgelegt werden, dann ist es zulässig Sonderzahlungen zu 1/12 mit der Monatsvergütung zu erteilen. (BAG, Az: 5 AZR 185/15)
Mindestlohn mit Anrechnung von Sonderzahlungen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld kann anteilig auf den Mindestlohn berechnet werden, dabei ist es egal, ob der Urlaub tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Das BAG entschied positiv über die Zulässigkeit der Änderung von vertraglichen Fälligkeitsbestimmungen durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Dabei muss die Änderung für eine Vielzahl von Arbeitsverträgen - kollektiver Tatbestand – festgelegt werden, dann ist es zulässig Sonderzahlungen zu 1/12 mit der Monatsvergütung zu erteilen. (BAG, Az: 5 AZR 185/15)
Freistellung führt nicht zum Erlöschen des Urlaubsanspruchs
Das LAG Hessen hat in einer Entscheidung, an der unsere Kanzlei maßgeblich beteiligt war, am 07.03.2016 eine Grundsatzentscheidung getroffen, die die Regelung des Urlaubes während einer Freistellung betrifft: Kommt es zu dem klassischen Fall, dass ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründne kündigt, so ist häufig festzustellen, dass der Arbeitgeber zusammen mit der Kündigung den Arbeitnehmer von der zukünftigen Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung freistellt, Dies knüpft der Arbeitgeber regelmäßig daran, dass der Arbeitnehmer während dieser bezahlten Zeit seinen Urlaub nehmen darf und daher mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltungsansprüch abgegolten sind. Diese Praxis führt allerdings häufig nach dem angesprochenen Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts Hessen nicht dazu, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt. Nur dann, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung ausdrücklich erklärt, dass die Freistellung unwiderruflich erfolgt und nicht einseitig zurückgenommen werden könne, führt die Freistellung dazu, dass Urlaubsanspürüche mit der Freistellung abgegolten sind. Durch diese Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechte des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Abgeltung des Urlaubes bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz wesentlich gestärkt. (LAG Hessen v. 07.03.2016, Az: 7 Sa 631/15)
Vertragsstrafe regelmäßig wirksam
Oft will sich der Unternehmer hinsichtlich der Vertragstreue des Arbeitnehmers dadurch absichern, dass für den Fall, dass der Arbeitnehmer vorzeitig das Arbeitsverhältnis löst, eine Vertragsstrafe vereinbaren.
Diese Regelung ist sinnvoll, da die Nichteinhaltung von Kündigungsfristen von Seiten des Arbeitnehmers regelmäßig ohne Sanktionen ist. Für diesen Fall nutzt die Vertragsstrafenabrede. Entscheidend ist, dass die Vertragsstrafe der Höhe nach angemessen ist, die Vertragsstrafe darf nicht höher liegen, als die Arbeitsvergütung, die für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen gewesen wäre. (BAG v. 17.03.2016, Az: 8 AZR 665/14)
Befristung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag zunächst mündlich geschlossen und dann einige Zeit später schriftlich fixiert, ist vom Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses auszugehen. Ein späteres Nachholen der Schriftlichkeit kann den Formmangel nicht nachträglich heilen. (BAG v. 07.10.2015, Az: 7 AZR 40/14)
Erkrankung des Mitarbeiters: Hinweis auf das betriebliche Eingliederungsmanagement
Nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches muss der Arbeitgeber bei einer Erkrankung des Mitarbeiters von mehr als sechs Wochen darauf hinweisen, dass die Möglichkeit
besteht, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Häufig vergessen wird dabei, dass der Arbeitnehmer darauf hinzuweisen ist, dass die Verfahrensteilnahme freiwillig ist.
Auch sollte zur Vorbereitung einer späteren krankheitsbedingten Kündigung unbedingt der Hinweis gegeben werden, dass der Ausspruch einer Kündigung wegen längerfristiger Erkrankungen möglich. (LAG
Hamm v. 26.04.2013, Az: 10 Sa 24/13)
Überprüfung der Sozialauswahl bei Kündigungen
Kommt es zu Massenentlassungen kann der Betriebsrat im Rahmen einer Namensliste die Mitarbeiter benennen, denen eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ausgesprochen werden kann. Auch eine solche Namensliste ist überprüfbar, insbesondere auf grobe Fehler etwa durch Nichtberücksichtigung von bestimmten vergleichbaren Mitarbeitern (LAG Hannover v. 15.12.2015).
Umgangseinschränkung bei Borderline-Typus
Der Umgang kann etwa in Gestalt der Begelitung durch eine dritte Person eingeschränkt werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der umgangsberechtigte Elternteil wegen einer seelischen Erkrankung nicht in der Lage ist, die Interessen und das Wohl des Kindes hinreichend zu beachten (OLG Braunschweig v. 28.09.2015, Az: 3 UF 77/15).
Schockschaden
Psychische Beeinträchtigungen infolge des Todes eines nahen Angehörigen können dazu führen, dass ein Schockschaden vorliegt und dieser zum Schmerzensgeld verpflichtet. Der Schmerzensgeldanspruch kommt aber nur dann in Betracht, wenn die psychischen Beeinträchtigungen über die gewöhnlichen Beeinträchtigungen bei Erhalt einer negativen Nachricht hinausgehen. Es ist insofern ausreichend, dass die psychisch hervorgerufene Gesundheitsschädigung ohne das Unfallgeschehen nicht eingetreten wäre. Dabei sind erhebliche psychische Beeinträchtigungen abzugrenzen vom Vorliegen typischer Trauer, eine Trauer erfüllt nicht die Voraussetzung einer Gesundheitsverletzung.
Unzulässige Kündigung bei Zahlungsverzug
Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig, kann sich eine parallel hierzu ausgesprochene Kündigung als rechtswidrig darstellen! Die Kündigung verstößt dann
nämlich gegen das Massregelungsverbot, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung auf die berechtigte Geltendmachung des Lohnes reagiert (ArbG Braunschweig v. 31.07.2015)
Urlaubsabgeltung bei Erkrankung
Erkrankt ein Mitarbeiter nach Zugang der Kündigung, so steht ihm nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Urlaubsabgeltungsanspruch zu! Dieser verfällt frühestens(!) 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahres. Letztlich ist auch diese 15-Monatsfrist höchstrichterlich noch nicht geklärt (ArbG Nordhausen v. 07.06.2015).
Kein Fahrtenbuch nach längerem Zeitraum
Die Auferlegung eines Fahrtenbuches durch das Straßenverkehrsamt kommt dann nicht in Betracht, wenn seit der Beendigung des Ordnungswidrikeitenverfahrens ein
Zeitraum von mehr als 21 Monaten vergangen ist (VG Freiburg v. 10.06.2015).
Umgangsrecht der Großeltern
Auch den Großeltern steht das Recht zu, mit ihren Enkeln einen regelmäßigen Umgang praktizieren zu dürfen. Dabei ist es nicht von Belang, wie das Verhältnis der
Großeltern zu den Kindeseltern ausgestaltet ist. Lehnt der betreuende Elternteil den Umgang jedoch vehement ab, dann entscheiden manche Gerichte gegen ein Umgangsrecht, weil sie das Kind vor
einem Loyalitätskonflikt schützen wollen. Diese Praxis ist rechtswidrig und verletzt die Großeltern in ihrem verfassungsrechtlich geschütztem Anspruch auf Umgang (AGNienburg v.
10.03.2015).
Schmerzensgeld bei Überwachung von Mitarbeitern
Arbeitgeber dürfen nicht ohne Weiteres zur Aufklärung eines Sachverhaltes Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen lassen. Nur bei einem konkreten Verdacht einer Straftat, etwa dem Vortäuschen einer Erkrankung, kann unter Umständen eine Videoaufzeichnung in Betracht kommen! Kommt es zur unzulässigen Überwachung und eines Mitarbeiters stehen diesem Schmerzensgeldansprüche zu (BAG v. 19.02.2015)!
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
Mitarbeiter, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben haben grundsätzlich auch einen Anspruch auf eine gleiche Bezahlung. Sollten Mitarbeiter unterschiedlich bezahlt werden, stellt dies einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar (ArbG Erfurt v. 21.01.2015, Az: 4 1993/14)!
Trennungsunterhalt bei Erkrankung des Kindes
Erkrankt ein eheliches Kind nach der Trennung der Eheleute und bedarf dieses Kind einer besonderen Betreuung, so steht dem betreuenden Elternteil ein unbefristeter
Trennungsunterhaltsanspruch zu! Die Mutter etwa kann als betreuender Elternteil nicht darauf verwiesen werden, dass der Unterhaltsanspruch zeitlich zu befristen wäre - dies gilt auch für den
nachehelichen Unterhalt (AG Gifhorn v. 15.12.2014).
Urlaubsabgeltung darf nicht gekürzt werden
Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der nicht in anspruch genommene Urlaub zwingend ausbezahlt werden! Insbesondere kann der Arbeitgeber nicht einfach diesen
Anspruch mit angeblichen Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen kurzer Verfallfristen sollte jeder Arbeitnehmer unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den noch nicht genommenen Urlaub
sich vom alten Arbeitgeber auszahlen lassen (Arbeitsgericht Kassel v. 04.12.2014).
Fristlose Kündigung eines low performers unzulässig
Die Entlassung eines unterdurchschnittlich arbeitenden Mitarbeiters ist regelmäßig unzulässig: Das Arbeitsgericht Kassel hat festgestellt, daß gerade auch fristlose
Kündigungen gegenüber Mitarbeitern, die dem durchschnittlichen Niveau in ihrer Arbeitsleistung nicht entsprechen, nicht zulässig sind. Nur dann, wenn dem Mitarbeiter bezogen auf sein eigenes
Leistungsniveau eine Schwäche vorwerfbar ist, gibt es Sanktionsmöglichkeiten der Arbeitgebers (ArbG Kassel v. 20.11.2014)!
Durchsuchung einer Arztpraxis rechtswidrig!
Erfolgreiche Anfechtung des rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses!
Die Durchsuchung einer Arztpraxis ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig. Durchsuchungsbeschlüsse müssen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten. Dieser ist dann nicht gewahrt, wenn zur Erkundung des Gesundheitszustandes von Verfahrensbeteiligten eine Krankenakte in der Arztpraxis beschlagnahmt wird. Ein Richter des Amtsgerichtes Göttingen, es handelt sich um Richter Lars Malskies, hat dieses nicht hinreichend beachtet, sodass das Landgericht Göttingen diesen fehlerhaften Beschluss aufzuheben hatte! In unserer Kanzlei wurde dieser fehlerhafte Beschluss erfolgreich angefochten (LG Göttingen v. 16.10.2014, AZ: 2 Qs 199/14).
Überstunden müssen erstattet werden
Erbringt ein Mitarbeiter Überstunden im betrieblichen Interesse, sind diese zwingend entweder durch entsprechende Freizeitgewährung oder aber durch Lohnzahlungen
auszugleichen. Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die vorsehen, dass Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten bzw. erledigt sind, verstoßen gegen das sogenannte Transparenzgebot und sind
unwirksam (ArbG Erfurt v. 30.10.2014, Az: 1 Ca 1058/14).
Urlaubsabgeltung darf nicht gekürzt werden
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitsagenturen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Zugriff auf Urlaubsentgelte von Mitarbeitern nehmen. Oft wird dieses über das Unternehmen zu den Mitarbeitern transferiert. Die Anrechung dieser Urlaubsansprüche ist jedoch nicht grundsätzlich rechtmäßig (ArbG Darmstadt v. 06.10.2014, Az: 5 Ca 206/14).
Unzulässige Versetzung
Die Versetzung eines Mitarbeiters ist nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag diese Möglichkeit vorsieht und die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Nur
dann, wenn der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers die Wahrnehmung anderer Arbeiten zulässt, kann die Versetzung sich als rechtens darstellen (LAG Hannover v. 26.09.2014).
Fristlose Kündigung regelmäßig unwirksam
Fristlose Kündigungen wegen angeblicher Schlechtleistung eines Mitarbeiters sind nicht wirksam! Ist der Arbeitgeber mit den Leistungen eines Mitarbeiters nicht zufrieden, sog. Low Performers, müssen zunächst Vergleichsgruppen gebildet werden, damit ein Maßstab geschaffen werden kann. Anhand dieses Vergleichsmaßstabes muss der Mitarbeiter dann zunächst angehalten werden, dass seine Arbeitsleistungen sich verbessern. Kündigungen bei Schlechtleistungen sind daher zunächst nicht rechtmäßig (ArbG Kassel v. 15.09.2014, Az: 8 Ca 208/14).
Unwirksame Aufhebungsverträge
Sehen Aufhebungsverträge den Verzicht auf sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vor, liegt regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung des Mitarbeiters
vor! Vormuliert der Arbeitgeber einen Vertrag, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, ist dieser nur dann erlaubt, wenn es zu einer angemessenen Gegenleistung des Unternehmers
kommt. Generelle Vorgaben, die den Verzicht auf die Erhebung einer Klage beinhalten, sind unwirksam (Landesarbeitsgericht Erfurt v. 03.09.2014).
Überstundenabgeltung unzulässig
Die pauschale Abgeltung von Überstunden ist unwirksam! Arbeitsvertragliche Regelungen zu der Behandlung von Überstunden müssen einer Überprüfung zugeführt werden. Der Unternehmer kann sich nicht darauf berufen, dass Überstunden nicht erbracht worden seien und insofern aus dem Arbeitsvertrag sich auch keine Pflicht zur Abgeltung ergebe (ArbG Göttingen v. 29.08.2014, Az: 1 Ca 281/14).
Kein Fahrverbot bei Vielfahrern!
Sieg im Führerscheinentzugverfahren!
Die Verhängung eines Fahrverbotes kann für den Kraftfahrer eine unzumutbare Härte darstellen! Dann ist danach zu fragen, ob ein Fahrverbot die berufliche Tätigkeit einschränkt. Verwirklicht der Autofahrer einen Tatbestand, der mit einem Regelfahrverbot zu ahnden ist, muss zwingend beachtet werden, dass damit die berufliche Tätigkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (AG Heiligenstadt v. 20.08.2014)!
Verkürzung der Sperrfrist
Die im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisentzug angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung kann verkürzt werden: Hat der Kraftfahrer an einem besonderem Aufbauseminar teilgenommen und bestätigt der Psychologe, dass der Kraftfahrer den besonderen Risikozusammenhang zwischen Alkohol und Strassenverkehr erkannt hat, kommt eine Verkürzung der Sperrfrist regelmäßig in Betracht (AG Dresden v. 11.08.2014).
Kein Führerscheinentzug bei nur gelegentlichem Cannabisentzug!
Der Entzug des Führerscheines bei NIchtvorlage eines psychologischen Gutachtens im Zusammenhang mit einem Cannabisentzug kommt nicht in Betracht, wenn ein nur gelegentlicher Konsum von Betäubungsmitteln vorliegt.
Führerscheinstellen versuchen in Zusammenarbeit mit angeblich neutralen Psychologen immer wieder den Kraftfahrern das Geld aus der Tasche zu ziehen, wenn ein Konsum von Cannabis nachgewiesen wird. Diese Machenschaften der Behörden in Kooperation mit nicht neutralen Begutachtungsstellen ist rechtswidrig (VG Weimar v. 01.07.2014, Az: 1 E 610/14).
Befristete Arbeitsverträge nur ausnahmsweise kündbar!
Sieht ein Arbeitsvertrag vor, dass eine Befristung vorliegt, kann nur ausnahmsweise eine Kündigung vor Ablauf der Befristung ausgesprochen werden. Der befristete Arbeitsvertrag ermöglicht nur dann eine vorzeitige Kündigung, wenn dem Arbeitsvertrag eindeutig eine Bestimmung zu entnehmen ist, dass eine Kündigungsmöglichkeit besteht. Dabei muss diese Möglichkeit an einer deutlich ersichtlichen Stelle erscheinen und darf nicht überraschend sein (ArbG Osnabrück v. 25.07.2014, Az: 2 Ca 151/14)!
Keine Strafbarkeit bei länger zurückliegendem THC-Konsum
Führt ein Fahrer unter der Wirkung von Cannabis ein Fahrzeug, liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Fahrverbot geahndet wird. An der Erkennbarkeit, damit an der Schuld, fehlt es aber, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsumes und der Fahrt eine längere Zeit vergangen ist. Eine längere Zeit ist bereits ab zwei Tagen anzunehmen (OLG Bremen v. 18.06.2014).
Kein Urlaubsverfall bei Nichtinanspruchnahme!
War es früher Aufgabe des Mitarbeiters für einen zeitnahen Urlaubsantrag Sorge zu tragen, so trifft jetzt den Chef die Pflicht zur rechtzeitigen Urlaubsgewährung: Da der Urlaub dem Gesundheitsschutz dient, ist nunmehr anerkannt, dass der Arbeitgeber seine Pflichten ohne Aufforderung erfüllen muss - damit entfällt die Gefahr des Urlausverfalles (LAG Berlin v. 12.06.2014).
Keine Ausgleichsansprüche bei Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft!
Auch bei Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen grundsätzlich keine wechselseitigen Ansprüche auf Ausgleich! Zahlungen, die von einer Seite
zugunsten des anderen getätigt wurden, können daher nach Beendigung der Lebensgemeinschaft nicht zurückverlangt werden. Das OLG Braunschweig hat hierzu am 17.06.2014 die Auffassung vertreten, daß
eine vergleichbare Situation zu einer Ehe gerade nicht vorliegt und daher Aufwendungen, die im Rahmen einer Partnerschaft getätigt wurden, nicht erstattet werden ( Oberlandesgericht Braunschweig
v. 17.06.2014)!
Pflicht zur Nebentätigkeit
Eine Besonderheit im Rahmen des Unterhaltes ergibt sich bei den Bedürfnissen minderjähriger Kinder: Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat nicht nur sein Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit für den Mindestunterhalt einzusetzen. Er ist zudem verpflichtet, eine Nebentätigkeit von bis zu 8 Stunden wöchentlich auszuüben (AG Oschersleben v. 09.05.2014).
Urlaubsanspruch
auch bei Sonderurlaub!
Gewährt der Arbeitgeber dem MItarbeiter unbezahlten Sonderurlaub, entstehen für diesen Zeitraum des ruhenden Arbeitsverhältnisses Urlaubsansprüche des Mitarbeiters! Insofern gleicht der Sonderurlaub den Tatbestand der Erkrankung eines Mitarbeiters! Wird dem Mitarbeiter etwa Pflegezeit gewährt, verdient er sich gleichermassen einen Urlaubsanspruch (BAG v. 06.05.2014).
Kein Führerscheinentzug bei Teilnahme an Nachschulung!
Der Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Alkoholfahrt kann vermieden werden: Nimmt der Kraftfahrer an einem anerkanntem Nachschulungskurs teil und ist etwa nur eine kurze Fahrtstrecke zurückgelegt worden, liegt ein Ausnahmefall vor. Gleiches gilt, wenn seit der Fahrt ein erheblicher Zeitraum vergangen ist und bereits ein vorläufiger Entzug des Führerscheines vorlag. Dann kommt ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr in Betracht, weil nicht mehr von einem Regelfall auszugehen ist (LG Kaiserslautern v. 07.04.2014).
Kündigung eines low performers
Erfüllt ein Mitarbeiter nicht die Erwartungen, die an ihn gemäß der Stellenbeschreibung oder aber bestimmten Regelungen des Arbeitsvertrages gestellt werden, kommt eine Kündigung dieses low performers nur dann in Betracht, wenn eine Vergleichsgruppe von Mitarbeitern gebildet werden kann, deren Arbeitsleistungen deutlich über denen des low performers liegen (ArbG Göttingen, Az: 4 Ca 179/14).
Berechnung des Urlaubsentgeltes
Die Berechnung des Urlaubsentgeltes bereitet immer wieder Probleme. Fraglich war insbesondere, ob das Urlaubsentgelt sich allein nach dem Grundgehalt des Mitarbeiters oder aber nach den Gesamtbezügen unter Einschluss von Zulagen zu richten hat. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass auch ausgezahlte Provisionen bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes zu berücksichtigen sind. Auch wenn während des Urlaubszeitraumes keine Provisionen verdient werden, so prägen doch die Provisionen das Gehaltsgefüge des Dienstverhältnisses. Provisionen sind mithin bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes mit zu berücksichtigen (EuGH v. 22.05.2014).
EU Fahrerlaubnis ist zwingend anzuerkennen
Nochmals wurde klargestellt, dass die außerhalb einer Sperrfrist erteilte Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedstaates in Deutschland von den Führerscheinstellen anzuerkennen ist. Dies gilt auch, wenn zuvor die Fahrerlaunis entzogen wurde (OVG Münster v. 05.03.2014).
Überstunden
Die pauschale Abgeltung von Überstunden ohne Angabe eines Umfanges ist unwirksam. Eine solche Regelung verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot, denn es ist nicht eindeutig, von welchem Arbeitszeitumfang auszugehen ist (LAG Hamm v. 08.05.2013).
Kündigung während Schwangerschaft
Die Kündigung einer Schwangeren ist nicht nur rechtswidrig, sondern begründet parallel hierzu Schadensersatzansprüche der werdenden Mutter wegen Verstosses gegen das Diskriminierungsverbot (BAG v. 12.12.2013).
Unwirksame Ausgleichsquittungen
Vom Arbeitgeber formulierte Ausgleichsquittungen, dei den Verzicht aller Ansprüche zum Inhalt haben, sind unwirksam! Es ist von einer unangemessenen Benachteiligung auszugehen (LAG Schleswig v. 24.09.2013).
Nachehelicher Unterhalt ohne Befristung bei langer Ehedauer
Im Zuge der Unterhaltsreform 2008 wurde der nacheheliche Unterhalt im wesentlichen nur noch in befristeter Form aufrechterhalten. Zur Stärkung des Grundsatzes der nachehelichen Solidarität plant der Bundestag nun, das Kriterium der "langen Ehedauer" aufzuwerten. Bei langer Ehedauer soll die Befristung von Unterhaltsansprüchen die Ausnahme sein. Diese lange Ehedauer wird regelmäßig bei mehr als 15 Jahren anzunehmen sein. Die Änderung des Unterhaltsrechts bedeutet, daß die nachehelichen Unterhaltsansprüche leichter durchgesetzt werden können.
Rechte der Kinder gestärkt!
Absehen vom Fahrverbot!
Die Anordnung eines Fahrverbotes entfällt nach einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Intensivberatung. Dabei muss eine Einzelberatung vorliegen und diese erfolgreich absolviert worden sein (AG Niebüll v. 24.07.2013).
Fahrlässige Trunkenheitsfahrt bei länger zurückliegendem THCKonsum
Bei einem THC-Gehalt von nicht mehr als 1,4 ng kann nicht ohne weiteres auf die Fahrlässigkeit des Kraftfahrers geschlussfolgert werden (OLG Bremen v. 02.09.2013).
Kein Führerscheinentzug bei geringem THC-Genuss
Wird bei einem Kraftfahrer eine geringe Taerahydrocannabinolmenge von etwa 1,2 ng/ml festgestellt, kann der Führerschein nicht entzogen werden. Nur bei besonderen Auffälligkeiten im Straßenverkehr ist der Entzug möglich (LG Mühlhausen v. 18.11.2013)!
Entziehung des Sorgerechtes
Eine Entziehung des Sorgerechtes einer Mutter kommt nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsstörungen in Betracht. Diese Erkrankung eines Elternteiles muss das Kindeswohl nachhaltig gefährden. Nur bei einer drohenden Verwahrlosung ist also eine Entziehung des Sorge berechtig (AG Paderborn v. 05.03.2014, Az: 81 F 318/11).
Urlaubsansprüche
Urlaubsansprüche werden bereits dann in vollem Umfang mit regelmäßig 24 Tagen erworben, wenn das Arbeitsverhältnis einen Bestand von nur 6 Monaten hat. Beginnt das Arbeitsverhältnis etwa am 01.02.2014 und endet zum 31.10.2013, besteht ein ungekürzter Urlaubsanspruch (ArbG Braunschweig v. 14.01.2014, Az: 7 Ca 275/13).
Erfurt stärkt Rechte des Arbeitgebers bei Überstunden
Machen Mitarbeiter Überstunden gegen den Arbeitgeber geltend, so stellt sich häufig die Frage, ob die Überstunden von Seiten der Geschäftsführung überhaupt angeordnet waren. Fehlt es an einer ausdrücklichen Anordnung von Überstunden, kann der Mitarbeiter nicht einfach den Umfang seiner Arbeitszeit quasi selbst bestimmen und nach eigener Einschätzung Mehrarbeit leisten. Die bloße Anwesenheit des Mitarbeiters im Betrieb hat nicht die Vermutung zur Folge, dass die Überstunden zur Erbringung der Leistung erforderlich waren. Der Arbeitgeber steht also grundsätzlich in der Pflicht, Überstunden zu bezahlen, wenn diese auch ausdrücklich angeordnet waren (BAG v. 10.04.2013, Az.: 5 AZR 122/12).
Krankheit als Behinderung
Luxemburger Richter haben dem deutschen Bundesrbeitsgericht erneut einen Watschn verpasst: Erkrankte Mitarbeiter kommen jetzt in den Schutz des Antidiskrimierungsrechtes! Eine Krankheit, die eine physische oder geistige Einschränkung mit sich bringt, kann einer Behinderung gleichzustellen sein. Die Verkürzung der Arbeitszeit etwa kann als eine Maßnahme angesehen werden, die ein Arbeitgeber ergreifen muss, damit Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden (EuGH v 11.04.2013, C 335/11).