Ehescheidung

 

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben.

 

Unter besonderen Umständen kann eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn die Ehe für einen Ehegatten eine besondere Härte darstellt.

 

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