Versorgungsausgleich

 

Im Ehescheidungsverfahren wird automatisch die Folgesache des Versorgungsausgleichs durchgeführt.

Bei diesem Verfahren werden Zuwächse von Rentenansprüchen unter den Eheleuten ausgeglichen.

Es soll erreicht werden, dass beide Ehegatten während der Ehezeit gleich hohe Rentenansprüche haben werden.

 

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