Verkehrsunfallregulierung

 

Nach einem Verkehrsunfall sollte so schnell wie möglich ein Anwalt eingeschaltet werden. Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt  werden. Die gegnerische Versicherung hat immer eigene Interessen.

Die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt - extreme Ausnahmefälle ausgenommen - immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.

 

Zu regeln sind folgende Bereiche:


∙ Reparaturkosten
∙ Gutachterkosten
∙ Nutzungsausfall
∙ Mietwagenkosten
∙ Vorhaltekosten
∙ Kasko-Hochstufungsschaden

∙ Kostenpauschale
∙ Wertminderung
∙ Quotenvorrecht bei einer Kaskoabwicklung

 

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