Verkehrsunfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall sollte so schnell wie
möglich ein Anwalt eingeschaltet werden. Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Die gegnerische Versicherung hat immer eigene
Interessen.
Die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt - extreme Ausnahmefälle ausgenommen - immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.
Zu regeln sind folgende Bereiche:
∙ Reparaturkosten
∙ Gutachterkosten
∙ Nutzungsausfall
∙ Mietwagenkosten
∙ Vorhaltekosten
∙ Kasko-Hochstufungsschaden
∙ Kostenpauschale
∙ Wertminderung
∙ Quotenvorrecht bei einer Kaskoabwicklung