Absehen von Verhängung eines Fahrverbots nach qualifiziertem Rotlichtverstoß

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase ist ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, wenn auf dem durch das Rotlicht geschützten, gut überschaubaren Fußgängerüberweg kein Fußgänger zu sehen ist, der Fahrzeugführer zunächst vor der Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage anhält und sodann aufgrund bloßer Unaufmerksamkeit mit geringer Geschwindigkeit anfährt, sodass die Möglichkeit einer abstrakten Gefährdung von Fußgängern äußerst gering ist (OLG Düsseldorf 30.08.2019).

 

Kein Führerscheinentzug bei Schäden unter 1500 Euro!

Die meisten Vergehen einer Unfallflucht gehen mit dem Entzug des Führerscheines einher. Allerdings: Erst ab einer Schadenshöhe von mindestens 1500 Euro kommt ein Entzug in Betracht, da unter diesem Betrag von einem nur geringem Schaden auszugehen ist, der nur mit einer bloßen Geldstrafe geahndet werden kann.

Außerdem: Maßgebend ist allein der Nettoreparaturkostenbetrag, so dass die Mehrwertsteuer für die Schadenshöhenermittlung nicht beachtet wird LG Dresden v 7.5.2019, AZ 3 Qs 29/19)!

 

Unzulässige Messung mit dem Traffistar S 350

Die meisten der derzeit verwendeten Blitzer-Messgeräte speichern  Tausende sog. Rohmessdaten eines PKW. Aus diesen massenhaft erfassten Daten wird dann ein Geschwindigkeitswert errechnet. Nach der Berechnung der Geschwindigkeit, werden die Daten jedoch umgehend wieder gelöscht. Wer Geblitzt wurde, der muss die Messungen auch im Nachhinein überprüfen können. Ist dies nicht möglich, sind die Bilder bestimmter Blitzer-Typen im Bußgeldverfahren nicht verwertbar, urteilte der VerfGH des Saarlandes. Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Chance haben, sich gegen den Vorwurf der Bußgeldstelle effektiv zu verteidigen, ansonsten liegt kein faires, rechtsstaatliches Verfahren vor, so die Richter. Die Entscheidung des VerfGH des Saarlandes dürfte damit für zahlreiche Geblitzte ein sehr angenehmes Nachspiel haben, denn die Fotos eines bestimmten Typus Blitzgerät, des Traffistar, sind als Beweise für ein Bußgeldverfahren nicht zulässig (VerfGH Saarland v 05.07.2019, Az.: Lv 7/17).

 

Manipuliertes Unfallgeschehen

Beruft sich der Kasko- oder Haftpflichtversicherer darauf, dass ein Unfallgeschehen manipuliert sei, kommen zunächst die allgemeinen Beweisregeln zum Tragen: das bedeutet, dass der Geschädigte, der etwa die gegnerische Haftpflichtversicherung oder aber seine eigene Kaskoversicherung in Anspruch nimmt, das äußere Unfallgeschehen beweisen muss. Die Anforderungen dürfen dabei allerdings nicht überspannt werden: sehen die Unfallbeteiligten, also der Schädiger und der Geschädigte, etwa davon ab, dass ein Unfallgeschehen polizeilich aufgenommen wird, spricht dieses nicht für die Annahme eines manipulierten Unfallgeschehens. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen trägt der Haftpflicht- oder Kaskoversicherer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschädigte mit der Verletzung der Rechtsgüter einverstanden war. Diese materielle Verletzung der Darlegungs- und Beweislast darf durch übersteigerte Anforderungen an das Beweismaß des äußeren Tatbestandes der Rechtsgutsverletzung nicht unterlaufen werden (OLG Frankfurt v. 08.04.2019, Az.: 23 U 112/17).

 

Gelegentlicher Konsum von Cannabis bedeutet nicht zwangsläufig, dass jemand ungeeignet zum Autofahren ist!

Das BVerwG ändert die alte Rspr. insoweit, als ein solcher einmaliger Verstoß nicht mehr zwangsläufig bedeutet, dass der Konsument ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Bedenken müssten, könnten aber eben auch regelmäßig mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten ausgeräumt werden. Über die Anordnung zur Einholung muss die Fahrerlaubnisbehörde gemäß  nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Ein Entzug ohne weitere Ermittlungen bei gelegentlichem Konsum und dem erstmaligem Fahren im Straßenverkehr ist unzulässig (Urt. v. 11.04.2019, Az. 3 C 13.17).

 

Kein Fahrverbot bei drohender Kündigung

Der Ausspruch einer Kündigung oder aber die Drohung mit einer solchen seitens des Arbeitgebers rechtfertigt im Regelfall die Aufhebung eines Fahrverbotes (AG Schweinfurt v. 19.02.2019).

 

Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis auch bei vorhergehender Versagung

Die erstmalige Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis steht der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund einer anschließend erlangten EU-Fahrerlaubnis nicht entgegen! Aufgrund des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung ist es den Mitgliedstaaten der EU versagt, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU erteilten Führerscheins zu versagen (OLG Celle 05.03.2018).

Der Ausspruch einer Kündigung oder aber die Drohung mit einer solchen seitens des Arbeitgebers rechtfertigt im Regelfall die Aufhebung eines Fahrverbotes (AG Schweinfurt v. 19.02.2019)

 

Kein Führerscheinentzug bei geringerem Schaden als 2.000,00 €!

Regelmäßig kommt nach den strafrechtlichen Vorschriften der Entzug der Fahrerlaubnis etwa bei einer Unfallflucht nur in Betracht, wenn ein sogenannter bedeutender Schaden vorliegt. Durch die allgemeine Geldentwertung ist zwischenzeitlich der Schadensbetrag auf ca. 2.000,00 € angehoben worden, unter diesem Betrag ist der Entzug der Fahrerlaubnis auch bei Vorliegen eines erheblichen Verkehrsvergehens zweifelhaft (LG Darmstadt v. 01.02.2018, Az.: 3 Qs 27/18).

 

Verspätete Meldung gegenüber Kaskoversicherer führt zur Leistungsfreiheit

Aus den Versicherungsbedingungen ergibt sich die Obliegenheit, einen Versicherungsfall kurzfristig, regelmäßig innerhalb einer Woche, anzuzeigen. Verletzt der Kraftfahrer diese Pflicht aus dem Kaskoversicherungsvertrag, liegt eine erhebliche Obliegenheitspflichtverletzung vor. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass diese Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherungsnehmers grundsätzlich vorsätzlich erfolgt. Die vorsätzliche Obliegenheitspflichtverletzung führt aber zur grundsätzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers. Dieser Leistungsfreiheit kann nur dadurch begegnet werden, dass der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitspflichtverletzung (verspätete Meldung) keinen Einfluss auf die Feststellung eines Versicherungsfalles und auch nicht auf den Umfang der Leistungspflicht hatte. Diese wird regelmäßig dem Versicherungsnehmer nicht gelingen, sodass die verspätete Meldung eines Verkehrsunfalles im Rahmen der Inanspruchnahme der Kaskoversicherung häufig zur Leistungsfreiheit führen wird.

 

Abgasskandal: Anspruch auf Neufahrzeuglieferung!

Ein mit einer unzulässigen Abschaltsoftware für die Ermittlung der Emissionswerte versehenes Fahrzeug entspricht nicht dem vereinbarten Standard bei Abschluss des Kaufvertrages. Dieser Mangel führt nicht nur zu einem Mangelbeseitigungsanspruch! Außerdem besteht ein Anspruch auf Neulieferung eines Fahrzeuges aus der gleichen Serienproduktion, das nicht mit einer manipulierten Software ausgestattet ist (LG Braunschweig v. 18.08.2017).

 

Starkes Abbremsen kann Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen

Von einem Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB ist immer dann auszugehen, wenn durch ein verkehrswidriges Einwirken es zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs kommt. Dabei setzt die Strafbarkeit voraus, dass es zu einer konkreten Gefährdung entweder des Lebens oder aber auch zu einer Gefährdung von Sachen mit bedeutendem Wert kommt. Anerkannt ist zwischenzeitlich, dass das willkürliche Abbremsen bei einer hohen Geschwindigkeit des Kraftfahrers mit dem Ziel, den nachfolgenden Verkehr zu einer Bremsung zu zwingen, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Hindernisbereitung darstellt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei diesen Konstellationen regelmäßig wegen angeblich fehlender Fahreignung der Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt sei (OLG Hamm v. 15.12.2015, Az: 5 RVS 139/15).

 

Keine psychologische Begutachtung bei einem Alkoholgehalt unter 1,6 Promille

Liegt eine erstmalige Trunkenheitsfahrt eines Kraftfahrers vor und geht mit einer Konzentration des Alkohols mit weniger als 1,6 Promille einher, so darf die Führerscheinstelle die Neuerteilung des Führerscheines nicht von der Beibringung eines Gutachtens abhängig machen (BVerWG v. 06.04.2017).

 

Straßenverkehrsgefährdung durch Altersdemenz

Kommt es zu einem Unfallgeschehen, in dem ein Kraftfahrer beteiligt ist, der an demenzbedingten Beeinträchtigungen leidet, ist immer auch die Frage zu prüfen, ob dem Kraftfahrer überhaupt ein fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Dabei von einem fahrlässigen Verhalten regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn der Kraftfahrer im Straßenverkehr bereits einmal auffällig geworden ist. Nur dann hätte er damit rechnen können, dass es zu altersbedingten Ausfällen während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr kommt. Häufig wird also der Entzug der Fahrerlaubnis bei Altersdemenz nur dann in Betracht kommen, wenn der Kraftfahrer entsprechende Voreintragungen im Zentralregister aufweist (LG Mühlhausen v. 20.11.2017, Az: 3 Qs 194/17).

 

 

 

 

Lesetipp: Thomas Koch, Verkehrsrecht, 7. Auflage 2022, 416 S.,ISBN:  978-3756525-60-7